Hi Mark, the translation is not bad. I found only a few minor mistakes.
The other was pure formulation stuff, which I would personally write a little differently. Here is my suggestion:
Elisabetha ist die Tochter des Winzers Philipp Johl und seiner Ehefrau, Barbara, geborene Bieger.[1]
Sie wurde am 27. Dezember 1791 in Hallgarten, Erzstift Mainz geboren.[2]
Elisbatha heiratete Casper Hell am 21. Februar 1814 in Hallgarten.[3] Sie hatten elf Kinder, sieben Söhne und vier Töchter.
Elisabetha verstarb am 19. März 1858 in Hallgarten.[4]
Dokumente zur Verwaltung ihres Nachlasses befinden sich im Hessischen Staatsarchiv und eine gescannte Kopie ist unter familysearch.org verfügbar.[5] Es ist über 120 Seiten lang.
Zum Zeitpunkt ihres Todes lebten noch folgende Kinder:
- Christina Hell, Ehefrau des Peter Lutz in Hallgarten
- Wendelin Jacob Hell, unbekannt wo ?, abwesend
- Andreas Hell, unbekannt wo ?, abwesend
- Thomas Hell in Hallgarten
- Margarethe Hell, Ehefrau des Stephan Kissel in Oestrich
- Johann Hellin Hallgarten und
- Michael Hell in Hallgarten.
Johann und Michael waren beide minderjährig und ihre Interessen wurden von Peter Lutz vertreten.
Die Interessen von Wendelin und Andreas wurden von ihrer Tante, Elisabethas Schwester Christina Johl, vertreten. Christina erklärte jedoch, dass sie davon überzeugt sei, dass die beiden den Besitz nicht erben könnten. Sie erhielten daher keinen Anteil aus dem Nachlass.
Außerdem vertrat Stephan Kissel seine Tochter Barbara, die aus seiner ersten Ehe mit Margarethes verstorbenen Schwester Maria stammte.
Der Wert von Elisabethas Grundstücken und Gebäuden wurde mit 780 Gulden 14 Kreuzer und Schulden mit 246 Gulden und 45 Kreuzern bewertet. Das Anwesen wurde als „Das Wohnhaus und die beiden Grundstücke sowie der Garten“ beschrieben.
Ihr sonstiges Vermögen, hauptsächlich Möbel und Haushaltsgegenstände, aber auch Gegenstände wie „1.000 Stück Dachziegel", wurden mit 24 Gulden und 57 Kreuzer angegeben.
Margarethe übernahm das gesamte Vermögen, die Schulden und die anderen Gegenstände und erklärte sich bereit, fünfhundert Gulden zu zahlen, die unter den Erben verteilt werden sollten.