No. 67
Anmerkungen am linken Rand oben:
März 9.
…
Schult[heiß] [und]
Gemeinderäthe
Oberamtlicher Beschluß:
Gegenwärtige Auswanderung, da die gesetzlichen
Bedingungen erfüllt sind, nicht zu beanstanden
u[n]d hienach das Weitere zu befragen.
Maulbronn, den 26. Juli 1864
K[önigliches] Oberamt
…
z[ur] S[elbigen] V[eranlassung]
Haupttext:
Schüzingen
Auszug aus dem Gemeinderathspr[otokoll] S[eite] 610
Verh[andelt] den 25 Juli 1864
von Gemeindrath
Die ledige Christina Jakobine Bathmann
geb[oren] d[en] 4. Sept[ember] 1838 (Elternlos)
will nach Amerika förmlich auswandern,
und ihr bei Friederich Rößler
in Pflegschaft stehendes Vermögen
im Betrage von: 111 f[lorin] (=Gulden) 9 ½ xr (Kreuzer)
einnehmen zu Reisegeld.
Dieselbe bittet um Ausstellung eines
Zeugnisses.
Der Pfleger Friederich Rößler
macht sich als Bürge u[nd] Selbstschuldner
verbindlich, alle u[nd] jede nachkommende
Schulden der Auswanderungslustigen
zu bezahlen, welche
Erklärung er vor versammelten
Gemeinderath abgibt.
Hierauf wird
beschlossen
Der Vermögensausfolga, sowie
Auswanderung von seiten des
Gemeinderaths kein Hinderniß
in Wege zu stellen, vorbehältlich
der Genehmigung des königl[ichen]
Oberamts und Oberamtsgerichts.
z[ur] A[kte]
Gemeinderath
Anmerkungen am linken Rand Mitte:
als Bürge
Friederich Rößler
Anmerkungen am linken Rand unten:
für den Auszug
d[er] Rathschr[eiber] Kirschler