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https://www.sbc.org.pl/dlibra/publication/476991/edition/447002

Danach war er um 1552 geboren. Franz Kern vermutet - wohl mit Recht , daß jener Kupferschmied Samuel Beichling sein Vater war der 1575 (in zweiter Ehe) getraut wurde, 1577 eine Tochter Maria im Ulter Alter von 14 Jahren begrub und am 14. April 1579 im Neuendorf begraben wurde, wo ja auch der Urgroßvater Handels zunächst gewohnt hat.

In Eisleben werden noch mehrere Träger des Namens genannt. Am 29. Juni 1513 kaufte Dominicus Biechling, "Haus, hof bei dem Hüttehof" für 70 Gulden von Margarete, Witwe des Nidel Fuhrmann. Als Dominicus Beichling war er 1530 Zeuge bei einer Auseinanderseßung). Im Erbbuch des Grafen Albrecht von Mansfield 1534) wird er als Besiker von drei Hufen Landes und einem Garten neben Gebhard Beichling genannt. In Graben vor Gebhard Beichlings Garten ertrant am 3. 2. 1559 Heinrich Thom a von Eisleben9). Anläßlich des großen Brandes von 1601 stiftete ein Asmus Beichling 5 Gulden mit dem Bemerten: "will Fenter dafür machen" woraus sich sein Beruf ergibt). Im Kirchenbuch werden ferner ein Leineweber Andreas Beichling im Petriviertel erwähnt, dem 1587, ein Sohn geboren wurde , und Merten Beichling, der 1575 eien Tochter taufte.

In Dominicus oder Gebhard werden wir den Vater des älteren Kupferschmiedes zu suchen haben. In früheren Urkunden fehlt dann der Name des Geschlechts, insbesondere in den später noch zu erwähnenden Werder- und Achtbüchern von 1420 und 1433 mit vollständigen Einwohnerlisten. Vielleicht stammt die Familie aus dem Amte Seeburg, wo sie urkundlich um 1560 nachweisbar ift.

Wer war nun die Frau des Samuel Beichling und die Mutter der Anna Handel? Bei dem Traueintrag folgte der Pfarrer einer (2) schlechten allerdings weit verbreiteten Sitte die-sich wiederverheiratende Witwe nicht mit ihrem Geburtsnamen , sondern mit dem Namen ihres ersten Ehemannes aufzuführen . Die Kirchen bücher versagen . Aber der Name des Pfarrers und Defans weist einen Weg.

Pankratius Kunsdorfer jun. war der Sohn des Pankratius Kunsdorfer sen., der. aus Franken gebürtig, der lekte Prior des Prior des Klosters Mansfeld war und von Spangenberg) als "ein ernster, harter Mann im Orden aber darneben auch verschlagen und listig, von kurzweiligen Gesprächen und Scherzen" geschildert wird. 1525 trat er zur lutherischen Lehre über, heiratete und versah die Pfarrstellen in Biesenrode, Rotha und Vatterrode), wo er am 12. 2. 1564 in hohem Alter starb. Hier wurde auch sein Sohn Pankratius geboren). Der studierte 1546 in Wittenberg), bekleidete dann ein Pfarramt in Volkmariß , wo er 1554 genannt wird), zog Ostern 1557 in Seeburg an) und wurde hier Dekan. Im Frühjahr 1585 starb er an der Pest.

Um seinen nicht unbedeutenden ??????) entspann sich zwischen seinen beiden Sohnen erfter Ehe und seiner zweiten Frau ein lebhafter Rechtsstreit. Schon am 10. 1. 1586 klagte legtere im Eisleber Konsistorium, daß die Söhne ihr Witmenrecht nicht anerkannten). Sie wurde auf eine Klage im Amt Seeburg verwiesen. Dem Spruch des Schössers Heinrich Steinhaus wollten die Söhne nicht gehorsasmen. Die Witwe mußte am 1. Marz 1586 klagen, "wie ihre Stiefsöhne übel haushalten und auch mit verzehren was ihr gebührt." Ubermals verwies man sie an die Obrigkeit. Da trat ihr Vater beim Konsistorium für sie ein; "Ziehbogen, Landrichter im Amt Seeburg, suchet um die Execution, daß seiner Tochter, Herrn Pankratii Kunsdorfers witwen zu Seeburg, zu ihrem Unteil ... möchte verholfen werden" (3. Mai 1586).

Die Witwe des ßfarrers, die sich bald darauf mit dem Kupferschied Samuel Belching in Eisleben verheiratet, war also die Tochter des Landrichters Christoph Ziehbogen in Afeleben, einem Dorfe nahe Seeburg. 1562 taucht sein Name zum ersten Male im Urfiedenbuch des Amtes Seeburg auf, wo er als Hausvogt zu Schraplau den Schuldgefangenen Stephan Tümpel aus ?aft bürgte. Er versah also eine beamtete Stellung auf den gräflichen Schlosse Schraplau und wird bei der Unseßhaftigkeit der Beamten nicht aus Mansfeld stammen wo wir seinen seltenen Namen sonst nicht finded. Ob, "Ziehbogen" von dem Namen des mendischen Gottes Czernobog abzuleiten ist, mag mit einem Fageziechen angemerkt werden.

Schon im folgenden Jahre mar Christoph Ziehbogen ansässig und nach Aseleben verzogen. 1563 bezeichnete man ihn "von Aseleben" in einer Urkunde, auf die wir noch zurückfommen müssen. Nach dem "Erbbuch des Amtes Seeburg de Anno 1582") besaß er zu Aseleben "Haus Hof und eine halbe Hufe Landes, meiter 3/4 Landes, 1 Rohrfleck, 1/2 Hufe Landes und 2 Acker. Ist schoß-, dienst- und zehendfrei". Damit gehörte ihm das einzige Freigut in Aseleben, und bei allen Aufzählungen der Gerechtigkeiten des Amtes im Dorfe heißt es stets: "ausgenommen Christoph Ziehbogen".

Die Umtshandelsbücher verzeichnen eine Reihe von ihm getätigter Rechtshandlungen). Um 3. 10. 1563 verkaufte er eine 3/4 Bollen Fischerei im Süßen See für 80 Gulden an Dictus Heinrich in Aseleben, dem seine Frau Barbara am 6. Mai zustimmte. Um 28. 12. 1574 lieh er sich von den Erben des verstorbenen Landrichters Andreas Heinrich als Bürge eintrat. Aber schon am 13. 1. 1576 waren er und seine Frau in der Lage, ihrerseits dem Brosius Lenke in Aseleben 200 Gulden zu leihen, wie am 11. 11. 1582 dem Nicol Funke 100 Gulden. Mehrfach treffen mir den Freibauern als Zeugen, Bürgen und Bormund; kurz, er war eine Berfönlichkeit im Amte Seeburg, die in wichtigen Angelegenheiten mitzusprechen hatte.

Unter dem 19. 1. 1579 ist Ziehbogen zum ersten Male als "geischmorner Landschöppe" beurkundet, als er an einem "öffentlich gehegten Landgericht" im Amte Seeburg teilnahm. Nach dem Tode des Landrichters Hieronymus Bolland ging 1586 das höchste Laienamt auf ihn über-das des Landrichters. Es ist zweifelhaft, ob er ben weißen Stab des Richters im öffentlichen Landgericht unter Himmel noch führte, wie es von seinen beiden Borgängern Andreas Taute und Hieronymus Bolland oft geschehen war. Zwar sind die Urkunden dieser Zeit nicht ganz lückenlos, aber nach den vorhandenen hat er kein Landgericht mehr gehalten Damit war altes deutsches Recht versunken, die Laien ausgeschaltet; der rechtsgelehrte Umtmann richete und urteilte hinter verschlossenen Türen. Seit Christoph Ziehbogen war die Stellung des Landbrichters im Amte Seeburg nicht mehr die alte, in der ein Freier über Freie richete und ohne Gelehrsamkeit Recht fand. Ießt wurde er nur noch als Sachnerständiger zugezogen, oder wenn der Amtmann den Borgang feierlich gestalten wollte.

Auf das Ansehen des Mannes, dem Titel und Stellung verblieben, übte das keinen Einfluß. Als er starb, seßten ihm seine Erben ein würdiges Denkmal in der Aseleber Rirche, von dem noch heute die Inschrift an der Normand des Turmes vorhanden ist): "Anno 1595 den 4. Octob. ist der Erbare und wolgeachte ...





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