Dear William,
here is at least a complete transcription - maybe someone else is more able to translate it (to me it seems there is only Benjamin Hershy / Hirshy the older (father of Benjamin the younger, Christian, Anna and Maria) who assigns both pieces of land to his son Benjamin the younger)
Benjamin Hershy sen. to Benjamin Hershy jun.
Ich, Benjamin Hershy (der eldere) von Lancaster Taunship in Caunty Lancaster in Pennsylvanien, thue hiemit allen und jeden, an die dieses Gegenwärtige kommen wird, kund und zu wissen. Nachdem ich, der gemelte Benjamin Herschy (der eldrer), im eigenthümlichen Besitz habe zwey Stücker Land, ligent in gemeltem Taunship und Caunty, das eine enthält einhundert und fünff und siebenzig Acker und fünff und siebnzig Ruthen nebst der Erlaubung, das andere vier und siebenzig Acker und ein Viertel nebst der Erlaubung. Und weillen ich all mein Land unter meine Kinder vertheilt habe, so sind die obgemelten zwei Grundstücker meinem Sohn Benjamin Hirshy
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(dem jüngern) zugefallen. Und weillen zu gleicher Zeit meine übrigen Kinder, nemlich der Christian Hirschy und Anna sein Weib, Jacob Hochstetter und Anna sein Weib, und Benedick Möllinger und Maria sein Weib, durch ihre Kaufbrieff, datiert d. 14t. Tag May A.D. 1773 all ihr Recht Antheil und Gerechtigkeit an die obgemelten zwei Stücker Land an meinen Sohn, den gemelten Benjamin Hirschy (den jungen), seine Erben und Assigns abgetretten und übergeben haben, welche Abtrettung und Übergebnug durch meine völlig Einwilligung und Approbation geschehen ist. Weillen aber zu besorgen ist, daß Einwendungen gegen den gemelten Kaufbrief möchten gemacht werden, aus Ursach weillen er für meinen Absterben gemacht ist worden, so habe [ich] beschlossen, durch dieses gegenwärtige Schreiben den gemelten Kauffbrieff zu bekräfftigen und zu verstärcken und allen Unruhen und Einwendungen, die nach meinem Tod dargegen gemacht mögen oder können werden, vorzubeugen und abzuhelfen. Derohaben thue ich, der gemelte Benjamin Hiershy (der eldere) in Consideration der gemelten Vertheilung und Stärckung des gemelten Kauffbrieffs und wegen der etrachtlichen Suma Geldes, welches mein Sohn Benjamin Hershy (der jüngere) an seine übrige Geschwister bezahlt hat, laut dem gemelten Kauffbrieff und aus Ursach andrer Dinge, die mich hierzu bewegen, gebe, übermache, trette ab, verschreibe und quittiere, und durch dieses gegenwärtige und krafft dieses thue ich geben, übermachen, abtretten, verschreiben und quittieren an ihn, den gemelten Benjamin Hirshy (den jungen), seine Erben und Assigns für ewig all, daß die gemelte zwey Stücker Land von einhundert und fünff und siebenzig Acker und fünff und siebenzig Ruthen und Erlaubung und vier und siebenzig Acker und ein Viertel und Erlaubung wie dasselbe in dem gemelten Kauffbrieff ist beschrieben nach seinen Angrentzungen und Wenungen. Samt allen Häussern und Gebäuden, die darauf erbauet sind, Wege, Wasser, Holtzungen, Felder, Wiesen, Freyheiten und andere dazugehörige Dinge, es mag Namen haben, wie es will. Und all mein Vermogen, Recht und Antheil an das gemelte Land oder einiger Theil darvon, dasselbe zu haben und zu halten an ihn, den gemelten Benjamin Hirshy (den jüngern), seine Erben und Assigns zum einigen? Nutzen und Gebrauch des Benjamin Hirhys (des Jüngeren), seiner Erben und Assigns für ewig. Und ich thue hiermit beteuern und declarieren, daß der gemelte Kauffbrieff allezeit soll angesehen
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angesehen und gehalten werden als völlig gültig und hinlänglich, um die gemelte zwey Stücker Land an ihn, den Benjamin Hirshy (den jüngern), seine Erben und Assigns für ewig zu haben und zu halten. Und daß keines von meinen andern Kindern oder ihre Erben und Assigns einige Anforderungen an ihn, den gemelten Benjamin Hirshy (den jüngeren) machen oder haben sollen oder können wegen dem gemelten Land, sondern daß er, seine Erben und Assigns dasselbe ungehindert haben, besitzen und darmit thun wie sie wollen auff ewig. Zum Zeugniss dessen habe ich meine Hand und Siegel hierzu gesetzt am drei und zwantzige Tag Februarius im Jahr unseres Herren ein Tausend sieben hundert und vier und achtzig.
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Gesiegelt und überlieffert in unserer Gegenwart / Christian Brubacher / Jacob Brubacher
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Alles, was ich bezeuge, ist daß alle meine obgemelde Kinder sambt ihren Erben an diesem kein Recht haben
Benß? Hirshy (Siegel)
Kind regards! :-) Heike
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